Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen und haben im Internet den Bodenrichtwert nachgeschlagen? Dann halten Sie eine erste Zahl in der Hand. Doch diese Zahl ist nicht der Preis, den Käufer zahlen.
Viele Eigentümer verwechseln Bodenrichtwert und Verkehrswert. Das führt schnell zu falschen Erwartungen. Ist der Angebotspreis zu hoch, bleibt das Grundstück liegen. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.
In diesem Beitrag erklären wir den Unterschied verständlich. Sie erfahren, warum der Bodenrichtwert nur ein Ausgangspunkt ist. Und Sie sehen, wie Dr. Vossieck mit 40 Jahren Erfahrung als Bauingenieur den realistischen Wert ermittelt.
Bodenrichtwert und Verkehrswert: Die Begriffe kurz erklärt

Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für den Boden in einer bestimmten Zone. Er wird in Euro pro Quadratmeter angegeben. Grundlage sind tatsächlich gezahlte Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung.
Ermittelt wird er vom örtlichen Gutachterausschuss, zum Beispiel in Köln oder Düsseldorf. In NRW finden Sie alle Werte kostenlos im Portal BORIS.NRW. Die Werte gelten jeweils zu einem Stichtag.
Wichtig: Der Bodenrichtwert beschreibt ein typisches, gedachtes Grundstück. Er gilt für den Boden ohne Gebäude. Ihr konkretes Grundstück kann davon deutlich abweichen.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch geregelt (§ 194 BauGB). Er ist der Preis, der am Markt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Persönliche Gründe oder Zeitdruck spielen dabei keine Rolle.
Der Verkehrswert bezieht sich auf Ihr einzelnes Grundstück. Er berücksichtigt Lage, Zuschnitt, Baurecht, Rechte, Lasten und vorhandene Gebäude. Deshalb ist er die richtige Grundlage für den Verkaufspreis.
| Bodenrichtwert | Verkehrswert | |
|---|---|---|
| Bezieht sich auf | Eine Zone mit vielen Grundstücken | Ihr konkretes Grundstück |
| Umfasst | Nur den Boden | Boden und Gebäude |
| Wer ermittelt? | Gutachterausschuss | Sachverständiger oder erfahrener Fachmann |
| Einsatz | Orientierung, Grundsteuer | Verkauf, Erbe, Finanzierung |
Warum der Bodenrichtwert allein nicht reicht
Wer nur Fläche mal Bodenrichtwert rechnet, liegt oft daneben. Denn viele Merkmale verändern den Wert nach oben oder unten:
- Größe und Zuschnitt: Sehr große oder schmale Grundstücke weichen vom typischen Richtwertgrundstück ab.
- Baurecht: Was darf gebaut werden? Eine höhere zulässige Bebauung steigert den Wert.
- Erschließung: Fehlen Straße, Kanal oder Leitungen, kommen Kosten auf den Käufer zu.
- Rechte und Lasten: Wegerechte, Leitungsrechte oder Baulasten schränken die Nutzung ein.
- Boden und Gelände: Hanglage, schlechter Baugrund oder Altlasten erhöhen die Baukosten.
- Bestehende Gebäude: Ein altes Haus kann Wert haben oder Abrisskosten verursachen.
Gerade beim Baugrund und bei Bestandsgebäuden zählt technisches Wissen. Als Bauingenieur erkennt Dr. Vossieck solche Punkte früh. So kennen Sie die Argumente der Käufer, bevor diese am Tisch sitzen.

Rechenbeispiel (vereinfacht)
Ein Grundstück hat 700 m². Der Bodenrichtwert der Zone beträgt 450 € je m². Rechnerisch ergibt das 315.000 €.
Nun zeigt die Prüfung: Über das Grundstück führt ein Wegerecht für den Nachbarn. Zudem liegt es am Hang. Beides schränkt die Bebauung ein und erhöht die Baukosten.
Ein Käufer wird deshalb weniger zahlen. Umgekehrt kann ein Eckgrundstück mit größerer Bebauungsmöglichkeit deutlich mehr wert sein.
Hinweis: Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung und sind keine Marktaussage.
So ermitteln wir den Verkehrswert Ihres Grundstücks
Eine fundierte Bewertung folgt einem klaren Ablauf. Wir gehen dabei Schritt für Schritt vor:
- Bodenrichtwert prüfen: Wir lesen den Wert und die Merkmale der Zone in BORIS.NRW aus.
- Unterlagen sichten: Grundbuch, Flurkarte, Bebauungsplan und Baulastenverzeichnis.
- Ortstermin: Wir prüfen Gelände, Zufahrt, Nachbarschaft und vorhandene Gebäude.
- Wert anpassen: Wir berücksichtigen alle Abweichungen vom Richtwertgrundstück.
- Markt abgleichen: Wir vergleichen mit aktuellen Verkäufen in Köln, Düsseldorf und im Bergischen Land.
Ein typisches Szenario aus der Praxis
Eine Eigentümerin aus Bergisch Gladbach möchte das Grundstück ihrer Eltern verkaufen. Sie rechnet mit dem Bodenrichtwert und plant einen Preis für ein Baugrundstück.
Auf dem Grundstück steht jedoch ein älteres Haus. Die Prüfung zeigt: Das Haus ist solide und für Familien interessant. Statt Abrisskosten abzuziehen, wird das Haus zum Verkaufsargument. Der realistische Preis liegt damit über ihrer ersten Schätzung.
Sie überlegen, Ihr Grundstück vor dem Verkauf aufzuwerten? Dann lesen Sie auch Grundstück verkaufen oder entwickeln? Verkaufen Sie gemeinsam mit Miterben, hilft Ihnen unser Beitrag Erbengemeinschaft: Grundstück verkaufen ohne Streit.
Häufige Fragen zu Bodenrichtwert und Verkehrswert
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
In NRW kostenlos im Portal BORIS.NRW. Dort suchen Sie Ihre Adresse und sehen den Wert Ihrer Bodenrichtwertzone.
Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis?
Nein. Er ist ein Durchschnittswert für den Boden in einer Zone. Der erzielbare Preis hängt von den Merkmalen Ihres Grundstücks ab.
Wie oft wird der Bodenrichtwert aktualisiert?
In NRW ermitteln die Gutachterausschüsse die Werte regelmäßig zu einem Stichtag. Achten Sie in BORIS.NRW auf das angegebene Datum.
Brauche ich für den Verkauf ein Verkehrswertgutachten?
Nicht immer. Oft reicht eine fundierte Einschätzung durch einen erfahrenen Fachmann. Bei Streit unter Erben oder für das Finanzamt kann ein Gutachten sinnvoll sein.
Was kostet eine Werteinschätzung bei Ihnen?
Sprechen Sie uns an. Im ersten Gespräch klären wir unverbindlich, welche Bewertung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

Fazit: Den richtigen Wert kennen – und sicher verkaufen
Der Bodenrichtwert ist ein guter Startpunkt. Für den Verkaufspreis zählt jedoch der Verkehrswert Ihres konkreten Grundstücks. Dr. Vossieck verbindet 40 Jahre Erfahrung als Bauingenieur mit Marktkenntnis in Köln, Düsseldorf und dem Bergischen Land.
Lassen Sie uns gemeinsam den realistischen Wert Ihres Grundstücks ermitteln. Wir beraten Sie unverbindlich und vertraulich.
Telefon: 0160 90381901
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